Praxis für Logopädie

Was Sie im vorfeld wissen sollten...

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Woher erhalte ich eine Verordnung/ein Rezept?
Nach der Erstdiagnostik durch den Arzt (Kinderarzt, Pädaudiologe, HNO-Arzt, Kieferorthopäden, Hausarzt, Neurologen, Internist, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychatrie) stellt dieser eine Verordnung aus. Daraufhin kann die logopädische Therapie in der Praxis oder bei Bedarf und Ausstellung des Arztes als Hausbesuch stattfinden. Bitte beachten Sie, dass der Therapiebeginn spätestens 14 Tage nach Verordnungsausstellung stattfinden muss. Daher ist es sinnvoll, die Logopädieverordnung erst nach der Terminabsprache mit uns bei ihrem verordnenden Arzt anzuholen.
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Wie oft findet eine Therapie statt?
Je nach Störungsbild und Ermessen des Arztes finden in der Regel 1-2mal wöchentlich Therapieeinheiten statt. Die Dauer einer Therapie beläuft sich je nach Verordnung auf 45 - 60 Minuten.
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Wer übernimmt die Kosten einer logopädischen Therapie?
Die Kosten werden in der Regel von ihrer Krankenkasse übernommen. Bei der Zuzahlungsregelung für Erwachsene gilt für die Logopädie: Pro Verordnung wird ein Eigenanteil von 10% der Bahndlungskosten plus die Verordnungsgebühr von 10 Euro verlangt.
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Was geschieht in der ersten Stunde?
Nach einem ausführlichen Erstgespräch, in welchem Sie die Möglichkeit bekommen mir die Gründe ihres Besuches zu schildern, findet eine individuelle, standardisierte Diagnostik statt, um einen gezielten und schnellstmöglichen Therapieerfolg zu erlangen.
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Wie bekomme ich einen Termin?
Gerne stehe ich Ihnen jederzeit telefonisch zur Verfügung oder freue mich über eine persönliche Anmeldung vor Ort in der Praxis.

Falls ich mich in einer Therapie befinden sollte und nicht persönlich ihren Anruf entgegennehmen kann, hinterlassen Sie mir gerne eine Nachricht auf meinem Anrufbeantworter oder nutzen Sie mein Kontaktformular. Ich werde Sie umgehend zurückrufen. zum Kontaktformular